Wie das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 21.4.2015 feststellte (Az. 416 HK O 159/14), können Nutzer weiterhin Werbung auf Webseiten per Addons wie Adblock plus unterdücken.

Geklagt hatten die Betreiber von Zeit Online und der WirtschaftsWoche gegen den Anbieter der weit verbreiteten Werbeblocker-Erweiterung AdBlock plus. Die Richter am Landgericht sehen „keine wettbewerbswidrige Behinderung werbefinanzierter Onlinemedien“. Es solle jedem Nutzer frei stehen, selber darüber zu entscheiden, ob er die Werbung auf der Webseite unterdrücken möchte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es ist damit zu rechnen, dass sich höhrere Gerichte weiter um diese Rechtsfrage kümmern werden.

Ganz interessant ist der Artikel von Mobilegeeks über die Betreiber von AdBlock plus, in dem es nicht nur über eine Whitelist geht, in die sich Firmen einkaufen können und somit manche Werbung den Adblocker nicht stören sowie die Frimenstruktur. Absolut lesenwert.

 

Noch eine kleine Bitte zum Schluss: Auch wenn es nervt, wenn hier und da Werbung auftaucht, so finanzieren wir mobileCTRL bisher ausschließlich über die Werbeanzeigen auf der Seite. Wir würden uns freuen, wenn Ihr beim Besuch von mobileCTRL den Adblocker ausschaltet, sofern Ihr einen nutzt. Danke dafür!

 

 


 

Quelle: LTO

Von Michael

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