Und mal wieder ist ein Patent des innovativsten Unternehmens der Universums (ja, auch die Kopfhörer haben sie erfunden) weg: Das Patent auf das sog. Slide-to-unlock, bei dem der Bildschirm eines Smartphones durch Wischen entsperrt wird, wurde für nichtig erklärt, da keine erfinderische Tätigkeit vorliege. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Geklagt hatten Motorola und Samsung, der BGH entschied nun, dass der Patentantrag nichtig sei, da ein schwedischer Mobiltelefonhersteller diese Funktion schon früher auf ihren Geräte eingesetzt habe.
Den Verfahrensgang könnt Ihr bei Heise nachlesen.
Dies wird garantiert nicht die letzte Klage sein, über die zwischen den großen Herstellern entschieden werden muss.
Quelle: Mobilegeeks, Heise