Es soll ja immer noch Menschen geben, die denken, das Internet und besonders die sozialen Netzwerke seien ein rechtsfreier Raum. Natürlich, mit mancher Software surft es sich anonym, und ein anderer Name bei Facebook hilft auch oft, die Anonymität zu wahren. So what!

 

Im vorliegenden Fall hat ein mehrfach vorbestrafter Mann auf (oder sagt man  „in“?) Facebook einen Kommentar gepostet, in dem er dazu aufrief, Asylantenheime in Brand zu stecken. Der Aufruf zu einer Straftat sowie die Volksverhetzung sind strafbar. Das Amtsgericht Bückeburg verurteilte den Mann zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten, das Strafmaß forderte auch die Staatsanwaltschaft.

Um es einmal zu erklären: Es werden nicht nur Straftaten gegen Asylantenheime verfolgt, hätte der Mann dazu aufgerufen, andere Wohnhäuser in Brand zu stecken, so liegt der Strafrahmen nicht geringer. Ob die Strafe dann genau so ausfällt, lässt sich nicht beurteilen, denn das Strafmaß ist im Einzelfall zu prüfen und hängt auch von der individuellen Schuld des Angeklagten ab. Im vorliegenden Fall war der Angeklagte schon mehrfach vorbestraft.

 

Rechtspolitisch ist das Urteil insofern wichtig, als dass aufgezeigt wird, dass freilich auch Postings in sozialen Netzwerken eine Straftat darstellen können. Aber das, was der Justizminister von Facebook fordert, ist mal wieder ein Aufruf zur Zensur, denn über die Strafbarkeit von Kommentaren entscheidet alleine die Justiz und weder Facebook noch ein Justizminister Maas, der nach der Netzpolizik-Affäre schon seinen Hut hätte nehmen müssen. Wenn es Straftaten in sozialen Netzwerken gibt, hat die Justiz dies zu verfolgen auf Grund von Gesetzen, die das Parlament demokratisch beschlossen hat, und nicht auf Grund einer Laune des Justizministers, der entscheiden will, was richtig und falsch bzw. Rechut und Unrecht ist.

 


Quelle: LTO

Von Michael

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