Wenn das nicht mal ein Urteil im Sinne des Verbrauchers ist:

Mit Urteil vom 14.1.2016 hat das Landgericht Potsdam (Az. 2 O 148/14) einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gegen E-Plus stattgegeben.

Der Kläger begehrte, dass der Beklagte nicht in seinen AGB festlegen könne, dass bei einer unbegrenzten Datenflat trotzdem nach einem gewissen Verbrauch eine drastische Drosselung eintrete.

E-Plus hatte bei der Option „Allnet Flat Base All-in“ nach schon 500 MB die Geschwindigkeit auf ein unangenehmes Schneckentempo gedrosselt. Das sahen die Richter anders und erklärten die Formel in den AGB als unwirksam.

Es ist gut denkbar, dass andere Anbieter ihre AGB nun auch ändern werden, um einer Verurteilung zuvorzukommen.


 

Quelle: LTO 

Von Michael

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