Die Welt hat schön zusammengefasst, was genau in den letzten Tagen um Netzpolitik.org herum passiert ist, darauf muss ich nicht mehr eingehen.

Was jedoch kritisch an den ganzen Vorgängen anzumerken ist, sind folgende Punkte:

1. Wollen wir eine Justiz, die abhängig ist von der Willkür eines Ministers? Laut dem Grundgesetz sind die Richter unabhängig, Staatsanwälte sind Beamte und weisungsgebunden, also ist die Justiz nicht vollkommen unabhängig. Dies lädt natürlich dazu ein, dass politisch nicht gewollte Verfahren eingestellt werden, bzw. forciert werden. Dabei soll die Staatsanwaltschaft als objektivste Behörde der Welt die Wahrheit erforschen und prüfen, ob eine Straftat vorliegt, § 160 StPO, und dann den Beschuldigten anklagen.

Gerade im Fall Edathy war es ja offensichtlich, was passiert, wenn sich hohe Politiker in Strafverfahren einmischen, denn wie durch ein Wunder waren plötzlich alle Festplatten und anderes belastendes Material verschwunden.

Ich für meinen Teil wünsche mir auch eine Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft.

2. Bei folgenden Fällen wurden keine personellen Konsequenzen gezogen, obwohl Existenzen von Menschen bedroht wurden. Nehmen wir nur einmal den Fall des ehemaligen Bundespräsidenten Wulff. Massen an Staatsanwälten und Polizeikräften wurden gebunden, um schließlich noch die Anklage für 753 € aufrecht zu erhalten. Daraufhin erfolgte der Freispruch. Die Karriere wurde geschädigt, obwohl seine Unschuld bewiesen wurde. Dafür musste aber niemand den Hut nehmen, obwohl der Schaden schon angerichtet war, auch wenn Wulff sich durch die Bild-Affäre teilweise selbst ins Aus geschossen hat.

Im Fall von Netzpolitik.org ist noch nicht passiert, es wurde lediglich ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und keine Anklage erhoben. Es wurde lediglich ein Rechtsgutachten angefordert, ob überhaupt eine Straftat vorliegen könnte!

3. Es gibt Forderungen, Journalisten vom Straftatbestand des Landesverrats auszunehmen. Wie genau sollen denn Journalisten definiert werden? Bin ich ein Journalist, weil ich blogge? Ist Walraff ein Journalist, auch wenn er z.B. nicht immer die Wahrheit im Fernsehen verbreitet (siehe Burger King)? Sind Terroristen und bezahlte Söldner, die z.B. staatliche Verteidigungsstrategien gegen äußere und innere Bedrohungen veröffentlichen auch Journalisten, die dem Schutz der Privilegierung unterliegen sollen?

Und warum sollten manche Berufsstände bzw. -Bezeichnungen privilegiert sein? Soll es richtig ein, dass ein „normaler“ Mensch dann für so etwas bestraft wird, ein „Journalist“ aber nicht? Reicht es nicht, dass Exhibitionismus nur für Männer strafbar ist? Es gibt genug Ungerechtigkeiten im Rechtssystem, und eine Privilegierung an dieser Stelle erscheint nicht sachgemäß.

4. Justizminister Maas sollte Konsequenzen ziehen, vor allem an sich selber. Er ist auch Parlamentarier und als solcher weiß er, dass Gesetze dadurch zustande kommen, dass das demokratisch legitimierte Parlament diese beschließt. Ergo hätte er Möglichkeiten gehabt, das Strafgesetzbuch oder die Strafprozeßordnung dahingehend zu ändern, dass eine Strafbarkeit, wie sie bei Netzpolitik.org vorliegen könnte, nicht mehr gegeben sein soll.. Es ist unkorrekt, die Staatsanwaltschaft dafür anzugehen, dass sie sich an das geltende Recht hält und auch erst einmal prüft, ob überhaupt eine strafbare Handlung vorliegt. Gehen wir nur mal davon aus, dass tatsächlich eine Straftat vorliegt, müsste die Staatsanwaltschaft auch prüfen, ob sich der Herr Justizminister der Strafvereitelung strafbar gemacht haben könnte.

 

Fazit

Nicht, damit wir uns falsch verstehen. Whistleblowing und investigativer Journalismus sind wichtig, um Missstände aufzudecken, wo eine Klärung von staatlicher Seite nicht gewünscht wird oder auch einfach keine Kapazitäten oder Zuständigkeiten vorhanden sind, daher bewarben wir ja auch das Theaterstück Supernerds. Von daher befürworte ich eine Einstellung der Ermittlungen gegen Netzpolitik.org. Aber aus dem Grund, dass keine Straftat vorliegt und nicht, weil der Justizminister willkürlich entscheidet, weil er Gegenwind bekommen hat. Seine Aufgabe ist es, dem Recht und Gesetz zur Geltung zu verhelfen, eben weil Recht und Gesetz durch die parlamentarische Demokratie, also durch die Mehrheit der Bevölkerung, festgelegt wurde.

 

Übrigens: Der Brandenburger Generalstaatsanwalt Rautenberg teilt meine Ansicht im Tagesspiegel.

Von Michael

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