Die wohl verlässlichste und akkurateste Navigations-App erhält endlich die Untersützung für Blitzer und die maximale Höchstgeschwindigkeit auf Straßen. Aber bei uns scheint es noch etwas zu dauern…

Es ist wohl nicht wirklich nötig, darüber zu diskutieren, welche Navigationssoftware mit den meisten Features, wie etwa der Echtzeitanzeige der Verkehrslage, automatischer Aktualisierung von Routen bei hohem Verkehrsaufkommen und sogar einer Aussicht für zukünftige Fahrten, daher kommt. Jetzt macht Google die App Google Maps noch ein Stück besser und rollt endlich (quasi) weltweit die Anzeige von Höchstgeschwindigkeiten, sowie der Anzeige von stationären, sowie temporären Blitzern aus.

Laut den Kollegen von Android Police wird das Feature aktuell in diversen Regionen live geschaltet und zeigt ab sofort sowohl die zulässige Höchsgeschwindigkeit auf der aktuellen Straße an und kann Radarfallen auf der aktuellen Strecke anzeigen – sowohl die stationären, wie auch mobile Blitzer, die von Nutzern hinzugefügt werden können. Diese Features wurden in den vergangenen Wochen und Monaten bereits bei einzelnen Nutzern angezeigt, aber erst jetzt für die breite Masse verfügbar gemacht. Die inoffizielle Liste der Länder, in denen die beiden Funktionen jetzt verfügbar sind liest sich wie folgt:

  • Australien
  • Brasilien
  • Bulgarien
  • Kanada
  • Tschechische Republik
  • Finnland
  • Griechenland
  • Ungarn
  • Indien
  • Indonesien
  • Israel
  • Iteline
  • Mexiko
  • Niederlande
  • Portugal
  • Rumänien
  • Saudi Arabien
  • Slowenien
  • Südadfrika
  • Spanien
  • Schweden
  • England
  • Amerika

Dem, bzw. der aufmerksamen Leser/in dürfte aufgefallen sein, dass Deutschland in dieser Liste mit Abwesenheit glänzt. Das mag an der noch immer unklaren Rechtslage hierzulande liegen. Einigermaßen bekannt dürfte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2015 oder des OLG Rostock aus dem Jahr 2017 sein, in der das Mitführen und „betriebsbereit“-Halten einer Blitzer-App laut Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung sehr wohl mit einem Bußgeld und einem Punkt belegt werden kann. Das gilt für stationäre, wie auch für mobile Radarfallen.

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

§23 Abs. 1c der Straßenverkehrsordnung

Ob, und wenn ja wann, wir vor diesem Hintergrund auch hierzulande die neuen Features – bzw. zumindest die Anzeige von Blitzern – nutzen werden können, steht also noch in den Sternen. Gäbe es zeitnah eine definitive, positive Entscheidung, wie mit Apps, die eben nicht ausschließlich für die Erkennung von Radarfallen genutzt wird, könnte Google zumindest dieses Feature dann auch in Deutschland verfügbar machen – bis dahin wird man womöglich absehen, uns ebenfalls auch Radarfallen anzuzeigen.

Die Anzeige von Höchstgeschwindigkeiten allerdings könnte auch hierzulande in den nächsten Tagen kommen – bis dahin kann man aber etwa auch auf Velociraptor zählen. Eine App, die ich schon vor etwa 3 Jahren vorgestellt hatte:


Quellen: androidpolice, bussgeldkatalog

Von Michael

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