Vorab sind Googles Endutzervereinbarungen und Informationen zu Stadia aufgetaucht und werfen Fragen auf.

In etwas mehr als einer Woche startet Google Stadia, der Spiele Steaming-Dienst, mit dem Google zeigen will, dass man nicht über (teure) Konsolen und PCs verfügen muss, um qualitativ hochwertige Spiele zu spielen und man keine Angst vor Latenz haben muss.

Jetzt sind wohl etwas verfrüht weitere Informationen zu Stadia aufgetaucht, die den einen oder anderen eventuell ärgern könnten.

So wird erklärt, dass „Service interruptions“ laut der Terms of Service nicht bedeuten, dass Nutzer hierfür entschädigt werden. Sollte Stadia ohne Verschulden des Nutzers nicht verfügbar sein, etwa wenn Wartungen durchgeführt werden oder eingeschränkte Serverkapazitäten einen Flaschenhals bilden, hat man keinen Anspruch auf eine Entschädigung.

However, you may temporarily lose access to the Services or to such Content due to temporary Service interruption, scheduled maintenance, or limited server capacity in your area. Such short interruptions of Service do not entitle you to any refunds (for more information on refunds, please see Stadia’s Refund Policy and the further explanations below).

Außerdem erklärt man unter anderem, dass Streaming oder sogenanntes Stream Ripping nicht erlaubt ist. Was aber auf den ersten Blick wie der Albtraum für jeden (Hobby)-Streamer aussieht, bezieht sich in erster Linie auf Inhalte, die geschützt sind. Google erklärt also eigentlich nur, dass bei Stadia die selben Regeln gelten, wie sie es auch sonst tun würden.

You may not:
use any stream ripping, stream capture, or similar software to record or create a copy of any Content, even if no fee is charged (except where doing so would not constitute a copyright infringement);

Wer also seine Spielesitzungen in Destiny 2, Red Dead Redemption 2 oder Rise Of The Tomb Raider gerne über YouTube mit seinen Zuschauern teilen will, der wird dies also sehr wohl auch bei Stadia tun können.


via 9to5google

Von Michael

Kommentar verfassen

%d Bloggern gefällt das: