Hierbei handelt es sich um einen Gastbeitrag. Er wurde lediglich auf formelle Übereinstimmung überprüft.

Danke an den Autor Stephan!


 

 

http://ec.europa.eu/

 Die EU-Kommission befasst sich seit 2010 mit einem Verfahren gegen den Suchmaschinenbetreiber Google. Dabei geht es um die Benachteiligung der Konkurrenz. Dies betrifft sowohl den heiß umkämpften Markt der Suchmaschinen, in dem Google mit seiner Suche die eigenen Dienste in der Trefferliste bevorzugt, so die EU-Kommission. Auf der anderen Seite geht es um Googles Betriebssystem Android, welches auf einer viel Zahl von Geräten und Smartphones läuft.

Es stellt sich dabei die Frage ob Google wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen oder seine Dominanz in diesen Märkten zum eigenen Vorteil ausgenutzt hat.

 

Kartellrecht: Kommission übermittelt Google Mitteilung der Beschwerdepunkte zu seinem Preisvergleichsdienst und leitet außerdem förmliche Untersuchung zu Android ein

Im Wortlaut der Behörde wird von einer Benachteiligung der Konkurrenz gesprochen, weshalb am Mittwoch der US-Konzern angeschrieben wurde. Dieser hat nun 10 Wochen Zeit um sich zu den Vorwürfen zu Äußern.

Sollten sich die Anschuldigungen als zutreffend bewahrheiten, könnte Google ein Bußgeld von bis zu 6,6 Milliarden Euro und die Auflage zur Änderung des Geschäftsmodelles in Europa ins Haus stehen.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bezeichnete es als „unfairen Vorteile“, den Google sich da womöglich erspielt hat. Gerade im Segment der Betriebssysteme muss die EU-Kommission „sicherstellen, dass die Märkte in diesem Bereich sich entwickeln können, ohne dabei von einem Unternehmen durch wettbewerbswidrige Handlungen behindert zu werden.

Ziel der Kommission ist es, durch Anwendung der EU-Kartellvorschriften dafür zu sorgen, dass die in Europa tätigen Unternehmen, wo auch immer sie ihren Sitz haben, die Auswahl für die Verbraucher in Europa nicht künstlich einschränken oder Innovation bremsen.

Im Falle von Google habe ich die Befürchtung, dass das Unternehmen unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen unfairen Vorteil verschafft hat. Google hat nun Gelegenheit, die Kommission vom Gegenteil zu überzeugen. Sollte die Untersuchung jedoch unsere Befürchtungen bestätigen, müsste Google die rechtlichen Konsequenzen tragen und seine Geschäftspraxis in Europa ändern.“

 

 


 Quelle: heiseeuropa

Von Michael

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