Das hat man sich bei Google, bzw. YouTube wohl für den nicht überall geltenden Feiertag in Deutschland aufgespart: ab sofort gilt eine neue Regelung zwischen dem Videoportal und der Gema, die es endlich ermöglicht, dass wir hierzulande in den uneineschränkten Musikgenuss auf Googles Plattform kommen können: es werden ab sofort keine Benachrichtigungen gezeigt, die darauf verweisen, dass ein „Musikvideo in Deutschland nicht verfügbar“ ist.
Damit sind die sogenannten Sperrtafeln passé und man muss nicht umständlich mittels VPN eine IP-Adresse aus den USA vortäuschen, um sich die neuesten, flippigen Clips von Justin Bieber oder Beyoncé anzusehen. Und ab jetzt sehen alle so aus:
Einschränkungen wohl nur seitens der Gema:
Wie die FAZ allerdings hervorhebt, ist man wohl bei der Gema noch nicht zu 100% zufrieden mit der Einigung. Nach der aktuellen Urteilslage sind nämlich offiziell die Uploader des Videos und eben nicht YouTube dazu verpflichtet, freiwillige Zahlungen für das Aufrufen der Videos zu tätigen.
Sie schließen eine freiwillige Vereinbarung, mit der sich Youtube verpflichtet, Abgaben an die Gema zu zahlen. Das Videoportal informiert die Gema über Abrufzahlen und leistet entsprechende Zahlungen, welche die Gema dann an ihre Mitglieder weitergibt. Youtube hat sich zu dieser Lösung bereitgefunden, ohne den von der Gema ins Feld geführten Anspruch rechtlich anzuerkennen.
Die offizielle Ankündigung der Gema findet ihr übrigens hier.
Das ist natürlich für dich und mich unerheblich. Denn für den Nutzer zählt am Ende nur, ob er oder sie ein Video ansehen kann oder nicht.
Über die jeweilige Summe, die YouTube freiwillig an die Gema pro Video zahlt hat man übrigens Stillschweigen vereinbart. Zuletzt hatte man aber 0,375 Cent pro Aufruf verlangt, was bei „Single Ladies“ alleine mit etwa 524.595.000 Aufrufen übrigens rund 1.967.000 Euro entspricht…
PS: das ebnet übrigens auch endlich den Weg für YouTube Music für den deutschen Markt. ;)
via google, stadtbremerhaven