Es ist immer ein sehr dünnes Eis, wenn ein nicht näher bezeichnetes Gerät bei der amerikanischen Zertfizierungsstelle FCC auftaucht. In der Regel enthalten die veröffentlichten Informationen hierzu nämlich nur sehr wenig Input und viel Spielraum für Spekulationen. So auch bei dem Gerät, das Ende April unter der Modelbezeichnung A1JT durch Google eingereicht wurde.
Aufgrund der Geheimhaltungsvereinbarung, die zu dem unbekannten Gerät gehört, sind Bilder des Geräts, des Test-Setups und das Veröffentlichen der Bedienungsanleitung untersagt. Demnach sind die Informationen mehr als nur dünn: Laut den verfügbaren Angaben, wird dieses Gerät nur als DTS (Digital Transmission System) geführt – genau wie die bisherigen Chromecasts und es handelt sich um ein „Bluetooth(LE) Device“. Der einzige weitere Anhaltspunkt ist das Label, das die FCC-ID trägt und so aussieht:
Wenn wir mal ein wenig spekulieren wollen, dann ist womöglich ein neuer Chromecast Audio die wahrscheinlichste Möglichkeit für das Bluetooth-fähige Gerät. Auch wenn Google die bisherigen Chromecasts eben ohne eine Bluetooth-Funktion vorgestellt hatte, wäre diese Funktion für viele Nutzer wohl eine sinnvolle, da etwa Google Play Musik als Standard-Musikplayer auf Nexus- und Pixel-Geräten das Streamen von lokalen Musikdateien über den Cast-Standard nicht erlaubt.
Darüberhinaus ist auch Google Home mit einem Bluetooth-Modul ausgestattet, welches Google vor wenigen Wochen für die bereits verfügbaren Geräte in den Staaten per Update verfügbar gemacht hatte – eben um das lokale Streamen von Audio-Inhalten zu ermöglichen. Der nächste logische Schritt wäre dann also ein Chromecast, der dies ebenfalls erlaubt.
Für insgesamt 180 Tage ist die Veröffentlichung weiterer Informationen durch Google untersagt, was dem 25.10.2017 entspricht. Das Datum liegt deutlich hinter dem Zeitraum, in dem Google 2015 die Nexus-Smartphones 5X und 6P zusammen mit den neuen Chromecasts vorgestellt hatte und auch letztes Jahr wurden die Pixel-Smarpthones und der Chromecast Ultra deutlich früher im Jahr vorgestellt. Ich denke daher, dass es realistisch ist, dass wir (worum es sich bei dem Gerät überhaupt handelt) eine offizielle Vorstellung sehen werden, bevor diese Geheimhaltungsfrist für die FCC abgelaufen ist.
Quelle: fcc, fccid, via androidheadlines